Was ist der Beitragsservice?

dues-2731627_1920Viele Mythen kreisen rund um den Beitragsservice, der ja die Instanz ist, mit der man als Beitragspflichtiger am meisten zu tun hat. Besonders viel Service bietet dieser euphemistisch benannte Service freilich nicht an – er will einfach unser Geld. Was ist denn nun dieser ominöse Beitragsservice?

Legaldefiniert ist dieser Beitragsservice als „nichtrechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft“. § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbetragsstaatsvertrags (RBStV) besagt:

Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr.

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Werden die öffentlich-rechtlichen Sender staatlich finanziert?

Ja, natürlich. Es erfolgt zwar keine Zuweisung von Geldern aus dem Landeshaushalt, aber die Länder erlauben den Rundfunkanstalten, sich das Geld unmittelbar beim Bürger zu holen.

Und wenn der Staat ein Gesetz erlässt, das mir erlaubt, von jeder Person unter gewissen (niedrigen) Voraussetzungen eine bestimmte Summe zu verlangen, dann ist das eine staatliche Finanzierung. Insbesondere dann, wenn mir der Staat zudem erlaubt, selbst Verwaltungsakte zu erlassen, die diese Forderungen titulieren, und wenn der Staat schließlich anordnet, dass diese Bescheide im Wege der Verwaltungsvollstreckung zu vollziehen sind.

Das ist so staatlich, dass es staatlicher gar nicht mehr geht.

Humoristisch: Was ist eigentlich Grundversorgung?

mistake-3019036_1920Die öffentlich-rechtlichen Staatssender bieten uns mediale Grundversorgung. Dafür sind sie nach den Rundfunkstaatsverträgen da und das soll auch verfassungsrechtlich geschützt sein. Was alles zu dieser ominösen Grundversorgung gehört, zeigt dieses Beispiel wunderbar:

Jung, genervt und wortgewandt: bei WEIL ISSO kotzen wir ab über wirklich nervige Dinge des Alltags und sind dabei wunderbar poetisch. Is eben so!

“WEIL ISSO“ wird produziert von funk. funk ist ein Gemeinschaftsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF).

(Quelle: Facebook-Impressum von „WEIL ISSO“)

Poetisches Abkotzen über den nervigen Alltag – vielen Dank für Ihre Zwangsbeiträge!

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung am 18.07.2018

Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil über die Rundfunkbeiträge am 18.07.2018 verkünden. Das hat die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin erwähnt. Eine Pressemitteilung oder offizielle Bestätigung des BVerfG selbst steht derzeit noch aus.

Wie lange darf das Widerspruchsverfahren dauern?

calendar-1990453_1920Viele angebliche Beitragsschuldner legen gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch ein und hören dann erst einmal viele Monate gar nichts. Dabei bedeutet ein Widerspruch, dass die erlassende Behörde (also die Landesrundfunkanstalt, handelnd durch den Beitragsservice) die Sache noch einmal überdenken und ihren Bescheid überprüfen muss. Anschließend wird ein Widerspruchsbescheid erlassen, der die endgültige Entscheidung der Behörde beinhaltet.

Mittlerweile dauert dieses Widerspruchsverfahren 18 bis 24 Monate. Aber ist das denn noch erlaubt? Gibt es keine Frist, innerhalb derer entschieden werden muss?

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Reicht es, wenn eine Person in der Wohnung beitragsbefreit ist?

Teilweise. Eine Befreiung wirkt gemäß § 4 Abs. 3 RBStV auch für andere Personen, aber nur in sehr begrenztem Rahmen:

Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner,
3. auf Kinder des Antragstellers und der unter den Nummern 1 und 2 genannten Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und
4. auf die Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 berücksichtigt worden sind.

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NDR/Beitragsservice setzt Vollstreckung nach Klageerhebung aus

Das Originalschreiben des Beitragsservice in anonymisierter Form. Zum Vergrößern klicken.
Das Originalschreiben des Beitragsservice in anonymisierter Form. Zum Vergrößern klicken.
Es ist noch kein endgültiger Sieg in der Sache, für den Mandanten aber ein zumindest kleiner Erfolg im Sachen Rundfunkbeitrag: Der Beitragsservice hat die Vollstreckung eines Festsetzungsbescheids ausgesetzt, nachdem ich (Rechtsanwalt Thomas Hummel, Kanzlei Abamatus) gegen diesen eine Klage zum Verwaltungsgericht erhoben habe.

Da dieses Vorgehen auch für andere Betroffene interessant sein kann, möchte ich einige Fragen rund um die Thematik hier beantworten:

Warum ist die Aussetzung der Vollstreckung überhaupt etwas Besonderes?

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Ist ein Festsetzungsbescheid ein Leistungsbescheid?

money-1439125_1920Gute Frage.

Ein Leistungsbescheid wird in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen idR definiert als „Verwaltungsakt, mit dem eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird“ (z.B. Art. 23 Abs. 1 VwZVG Bayern, § 17 Abs. 1 VwVG Brandenburg) oder es wird von einem „Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist“ (z.B. § 3 Abs. 2 lit. a VwVG Bund, § 6 Abs. 1 VwVG NRW) gesprochen.

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Darf der Beitragsservice mehreren Bewohnern einer Wohnung separate Beitragsbescheide schicken?

calculator-1156121_1920Ja, da die Bewohner als Gesamtschuldner haften (§ 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV, § 44 Abs. 1 Satz 2 AO). Das bedeutet, dass die LRA – sofern der Anspruch überhaupt besteht – den Beitrag von jeder Person fordern kann. Das kann auch dadurch geschehen, dass gegenüber jeder Person der volle Beitrag geltend gemacht wird.

Die Forderung besteht aber insgesamt nur höchstens einmal. Wenn also einer zahlt, erlischt auch der Anspruch gegen die anderen. Ob und wie man die Zahlung dann intern ausgleicht, muss man untereinander vereinbaren.

Insofern müssen sich die Angeschriebenen also intern verständigen, wie die Zahlung nun laufen soll. Bezahlen mehrere von ihnen jeweils selbst, besteht die Gefahr, dass der Beitragsservice dies als mehrere Beitragskonten ansieht und künftig von jedem separat den Beitrag verlangt – anschließend müsste man langwierig darlegen, dass es sich um eine gemeinsame Wohnung handelt und der Beitrag maximal einmal entstanden ist.