Wohl eher nicht, da bereits einige Klagen laufen, die auch bis zum Bundesverfassungsgericht und internationalen Gerichten betrieben werden. Den Ausgang kann man wohl abwarten und gewinnt durch ein eigenes Vorgehen nicht viel.
Anders ist es natürlich, wenn man aufgrund seiner persönlichen Situation eine Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht geltend machen kann.