Strafbar im engeren Sinne macht man sich nicht, allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Diese Ordnungswidrigkeit wird jedoch praktisch kaum verfolgt.
Fragen zu Rundfunk und Beitrag
Strafbar im engeren Sinne macht man sich nicht, allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Diese Ordnungswidrigkeit wird jedoch praktisch kaum verfolgt.