Der Beitragsservice droht immer nur, vollstreckt aber nie. Ist das ein gutes Zeichen?

Das ist schwer zu sagen.

Seit 2013 ist eine gewisse Tendenz feststellbar, dass Bürger, die beharrlich keinen Rundfunkbeitrag zahlen und/oder gegen sämtliche Bescheide Widersprüche oder andere Schreiben an den Beitragsservice senden, weitgehend in Ruhe gelassen werden. Es kommen zwar immer wieder Beitragsaufstellungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Festsetzungsbescheide, tatsächliche Vollstreckungsmaßnahmen sind aber sehr selten.

Vollstreckt wird meist erst bei annähernd vierstelligen Beträgen, was nur durch Ausstände für mehrere Jahre plus Kosten und Gebühren zustande kommen kann. Das ist im Grunde nur möglich, wenn man seit Einführung des neuen Beitragssystems 2013 konsequent nicht bezahlt hat. Es trifft also von vornherein nur sehr wenige angeblich Beitragspflichtige.

Diese Vorgehensweise ist möglicherweise schon durchdacht: Solange der Gerichtsvollzieher nicht vor der Tür steht oder Geldbeträge gepfändet werden, werden sich die wenigsten Betroffenen wehren. Angesichts der Flut von Briefen seitens der Landesrundfunkanstalt bzw. des Beitragsservices hört man irgendwann damit auf, auf jeden einzelnen zu antworten. Kommt einmal ein Widerspruchsbescheid, erhebt man nicht gleich Klage dagegen.

Die Rechtsfolge ist dann aber, dass die ganzen Bescheide bestandskräftig werden, man also nicht mehr dagegen vorgehen kann. Das gilt auch für Festsetzungsbescheide, die die Beitragsforderung titulieren. Diese stehen also einem Gerichtsurteil gleich, obwohl sie nur von der Rundfunkanstalt stammen und vom Beitragsservice ausgestellt wurden.

Für diese Titel gilt dann aber die normale dreijährige Verjährungsfrist, auf die § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags Bezug nimmt, nicht. Vielmehr ist dieser zunächst einmal 30 Jahre lang vollstreckbar.

Insofern haben die Rundfunkanstalten keinen Grund, eine Konfrontation oder gar eine schnelle gerichtliche Klärung bestimmter Sachverhalte zu forcieren.

Wie man die teilweise bemerkenswerte Passivität des Beitragsservice daher auslegen muss, lässt sich nicht allgemein beurteilen. Man wird beobachten müssen, ob die Zahl der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den nächsten Monaten, in denen immer mehr Personen kritische Sollstände erreichen werden, zunehmen.

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