Die Beiträge erhalten die Rundfunkanstalten, also die neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio.
Eingezogen werden die Beiträge durch den gemeinsamen „Beitragsservice“ (auch bekannt als GEZ, siehe unten). Gläubiger und damit wirtschaftlicher Empfänger ist aber die jeweilige Rundfunkanstalt, also nicht der Beitragsservice.