Ja, natürlich. Was soll das denn sonst sein? Eine kurze begriffliche Einordnung.
Es beginnt schon beim Begriff: Öffentlich-rechtlich bedeutet nichts anderes als staatlich. Das öffentliche Recht ist das Recht des Staates. Wenn an deutschen Universitäten das öffentliche Recht gelehrt wird, dann geht es um den Staat. Zum öffentlichen Recht gehört das Staatsorganisationsrecht einerseits und das Verwaltungsrecht andererseits; in ersterem geht es um Rechtsbeziehungen zwischen Staatsorganen, in letzterem um Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern. Der Staat ist immer dabei.
Konkret wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch Staatsverträge vereinbart, die durch staatliche Gesetze in Recht der Bundesländer (die Staaten sind) überführt werden.
Die Rundfunkanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, also staatliche Verwaltungseinheiten, die nur organisatorisch eigenständig sind. Ihre Gremien sind durch und durch mit Politikern besetzt, teils unmittelbar als Vertreter der Länder, teils mittelbar als Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, die natürlich auch politisch dominiert sind und nicht selten frühere Abgeordnete oder Minister entsenden.
Der Beitragsservice kann die Beiträge – wie staatliche Behörden – durch Verwaltungsakt festsetzen und im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchsetzen lassen. Die Beiträge werden zu den öffentlichen Abgaben gerechnet, genau wie bspw. gemeindliche Gebühren.
Dieser Rundfunk ist staatlich. Er ist durch und durch staatlich. Also handelt es sich um Staatsrundfunk, meinetwegen auch Staatsfunk.
Dass ein paar Journalisten von ARD und ZDF das nicht wahrhaben wollen, haben sie nun in der sog. „Frankfurter Erklärung“ gezeigt. In dieser beschweren sie sich, dass ihre Kollegen aus den freien Medien gelegentlich den Begriff „Staatsfunk“ verwenden.
Wie soll man diesen Rundfunk denn nennen? Wer durch den Staat eingerichtet wird, wie eine staatliche Behörde handelt und von Vertretern des Staates in allen bedeutenden Gremien gelenkt wird, ist nunmal staatlich.
In den Gremien sind praktisch alle größeren Parteien vertreten, daher wird das Programm selten permanent in eine politische Richtung tendieren. Ein gewisses Übergewicht soll es bösen Zungen zufolge freilich trotzdem geben. Aber es wird natürlich dafür gesorgt, dass der Staatsrundfunk seine politischen Dauerwerbesendungen einigermaßen gerecht auf diese Parteien verteilt.
Das mag nicht heißen, dass sich die Politik direkt in die Inhalte von einzelnen Sendungen einmischt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich Angela Merkel am Nachmittag die Wunschthemen in der Tagesschau bestellt.
Aber die Grundvoraussetzung für jeden neutralen Beobachter, sich nicht mit dem Objekt der Berichterstattung zu identifizieren, können diese Medien nicht leisten. Wie soll ein solcher Betrieb, der durch und durch von der Politik durchsetzt und auf deren Wohlwollen angewiesen ist, einen gesunden Abstand zum Staat gewinnen?