Gute Frage.
Ein Leistungsbescheid wird in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen idR definiert als „Verwaltungsakt, mit dem eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird“ (z.B. Art. 23 Abs. 1 VwZVG Bayern, § 17 Abs. 1 VwVG Brandenburg) oder es wird von einem „Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist“ (z.B. § 3 Abs. 2 lit. a VwVG Bund, § 6 Abs. 1 VwVG NRW) gesprochen.
„Ist ein Festsetzungsbescheid ein Leistungsbescheid?“ weiterlesen
Ja, da die Bewohner als Gesamtschuldner haften (§ 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV, § 44 Abs. 1 Satz 2 AO). Das bedeutet, dass die LRA – sofern der Anspruch überhaupt besteht – den Beitrag von jeder Person fordern kann. Das kann auch dadurch geschehen, dass gegenüber jeder Person der volle Beitrag geltend gemacht wird.
Der Beitragsservice bedient sich gerne der Creditreform als Inkassounternehmen. Die Creditreform versendet dann einen Brief an den vermeintlichen Beitragsschuldner und fordert ihn (mit der ganzen Autorität eines Inkassobüros) zur Zahlung auf. Dabei gibt es, ganz modern, auch gleich die Möglichkeit, sich auf einer Internetplattform einzuloggen und sich um seine Schuldenlast zu kümmern.