Es hat sich mittlerweile eine neue Argumentation gegen Festsetzungsbescheide ergeben, die den vollautomatischen, rein maschinellen Erlass dieser Bescheide angreift. Hintergrund ist, verkürzt gesagt, dass eine behördliche Entscheidung immer nur von einem „echten Menschen“ verfügt werden darf. Beim Beitragsservice werden aber sämtliche Bescheide vollautomatisch von einem Computer aus dem Bestand einer Datenbank erstellt, ohne dass irgendeine Person eine Sachentscheidung trifft.
Die genaue juristische Herleitung ergibt sich aus den folgenden Texten, die gerne – freilich ohne eine Gewähr für die Erfolgsaussichten – als eigener Schriftsatz verwendet werden dürfen. Der Text wird nach Diskussion mit anderen Rundfunkgegnern immer wieder überarbeitet.
Welchen Text Sie verwenden müssen, hängt von Ihrem Bundesland ab:
- Sofern es einen § 35a im VwVfG Ihres Landes oder eine ähnliche Vorschrift gibt, verwenden Sie bitte diesen Text (vormals „grüner Text“). Dies sollten die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt sein.
- Gibt es keinen solchen Paragraphen, verwenden Sie bitte diesen Text (vormals „roter Text“). Das ist nach unseren Informationen in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen der Fall.
Bitte beachten Sie zu den fettgedruckten Stellen jeweils die Anmerkungen am Schluss des Artikels. Hier müssen Sie ggf. noch kleinere Änderungen für Ihr Bundesland vornehmen.
Der Text stammt aus einem Schriftsatz innerhalb eines schon laufenden Gerichtsverfahrens. Je nach genauer Verwendung müssen ggf. noch Anpassungen durchgeführt werden. Weiterführende Hinweise finden Sie hier.