Warum gibt es jetzt den Rundfunkbeitrag statt der Rundfunkgebühr?

Im Abgabenrecht gilt grob gesagt Folgendes:

  • Gebühr = Gegenleistung für konkret in Anspruch genommene Leistung
  • Beitrag = Zahlungspflicht für Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Leistung

Insofern waren auch die alten Rundfunkgebühren eigentlich ein Beitrag.

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