Das Grundgesetz äußert sich hierzu überhaupt nicht. Das ist aber auch nicht nötig, im Föderalstaat brauchen die Länder keine Genehmigung des Bundes, um Gesetze zu erlassen oder Staatsverträge zu schließen.
Zudem erkennt das Grundgesetz ausdrücklich an, dass alle Kompetenzen, die es nicht dem Bund zuweist, den Ländern zustehen (Art. 70 Abs. 1 GG).