Was steht im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?

Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV) regelt den Jugendschutz in Fernsehen, Radio und Internet. Er gehört insofern nicht zu den unmittelbaren Rundfunkstaatsverträgen, da er für alle, auch private Anbieter gilt.

Er regelt unter anderem,

  • welche Angebote unzulässig sind,
  • wie die Altersfreigaben festgelegt werden,
  • welche Werbeverbote einzuhalten sind,
  • zu welchen Sendezeiten welche Filme laufen dürfen,
  • Kennzeichnungspflichten und
  • die Freiwillige Selbstkontrolle.

Hinzu kommen noch Straf- und Bußgeldbestimmung für Verstöße.

Click to rate this post!
[Total: 66 Average: 4.9]