Das kommt darauf an.
Prinzipiell ist die Entstehung der Rundfunkgebühren einzig und allein an das Innehaben einer Wohnung gekoppelt. Es bedarf also keiner Anmeldung oder einer sonstigen Mitwirkungshandlung des Beitragspflichtigen.
In diversen Internetforen behaupten immer wieder einzelne Personen, sie hätte damit Erfolg gehabt, dass sie sich einfach „tot stellen“. Ob dies richtig ist, lässt sich naturgemäß nicht nachprüfen. Es besteht natürlich immer die Gefahr, dass die Rundfunkanstalt stur den Amtsweg geht und erlassene Festsetzungsbescheide durch das Nichtreagieren bestandskräftig werden. Dann steht einer Vollstreckung prinzipiell nichts mehr im Weg.