Ab diesem Jahr soll der Beitragsservice nicht mehr nur selbst im Namen des Landesrundfunkanstalten die Beiträge eintreiben, sondern auch private Inkassobüros dafür einsetzen dürfen. Diese Maßnahme ist vor allem datenschutzrechtlich höchst umstritten.
Für die renommierte juristische Plattform 123recht habe ich zu dieser Frage Stellung genommen:
Rundfunkbeitrag: Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
von Rechtsanwalt Thomas Hummel