War es nicht so, dass die Rundfunkanstalten keine Haftbefehle mehr beantragen wollten?

Ja, dies wurde im Zuge der negativen PR rund um die Inhaftierung von Sieglinde Baumert angekündigt. (Bericht im Tagesspiegel vom 16. September 2016) Tatsächlich scheinen sich die Anstalten (bzw. der für sie handelnde Beitragsservice) aber nicht wirklich daran zu halten. Man sieht immer wieder Schreiben, in denen ein Haftbefehl zumindest angedroht wird.

Im Vollstreckungsverfahren weiß der Gläubiger (hier also die Rundfunkanstalt) oft nicht, welche Vermögenswerte der Schuldner (hier der vermeintlich Beitragspflichtige) hat und wie er dementsprechend vollstrecken soll. Daher kann er verlangen, dass der Schuldner sein komplettes Vermögen offenlegt (Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung, noch früher Offenbarungseid). Kommt der Schuldner dem nicht nach, kann er inhaftiert werden, bis er die Auskunft erteilt. Der Haftbefehl dient also der Erzwingung der Vermögensauskunft.

Wie jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme findet er nur auf Antrag des Gläubigers statt. Die Rundfunkanstalt hätte er hier also in der Hand, diese allerletzte Maßnahme nicht zu beantragen. Dass es trotzdem noch Haftbefehle geben soll, lässt den Schluss zu, dass dies dennoch passiert. Das ursprüngliche Versprechen wird also anscheinend nicht gehalten.

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