Diese Hinweise beziehen sich auf das Argument des Nicht-Verwaltungsakts. Schauen Sie sich bitte auch die übrigen Seiten dazu an, sonst ist vieles hier kaum verständlich:
- Einleitung
- Vorlage (Mustertext) Nicht-Verwaltungsakt für die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt
- Vorlage (Mustertext) Nicht-Verwaltungsakt für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Ich habe noch keinen Festsetzungsbescheid erhalten. Bringt mir das trotzdem etwas?
Nein, es geht ausschließlich darum, dass die Festsetzungsbescheide formell gesetzeswidrig sind. Wenn Sie noch keinen solchen bekommen haben, stellt sich die Frage nicht.
An wen schicke ich dieses Schreiben?
Zunächst einmal sollte man es an die jeweilige Rundfunkanstalt schicken. Diese sind als Urheber des Bescheids auf jeden Fall zuständig.
Ich befinde mich im Widerspruchsverfahren. Was muss ich da machen?
Im Widerspruchsverfahren ist das einfach ein zusätzliches Argument. Wenn Sie schon eine eine Widerspruchsbegründung verfasst haben, reichen Sie das Schreiben einfach nach. Wenn Sie den Widerspruch noch gar nicht begründet haben, ist das Ihr erstes Argument. Alle weiteren Argumente (z.B. Zweitwohnung, Befreiungsgründe etc.) können Sie natürlich zusätzlich noch ausführen.
Ich hab schon einen Widerspruchsbescheid bekommen. Soll ich das trotzdem noch an die Rundfunkanstalt schicken?
Wenn der Widerspruchsbescheid schon da ist, müssen Sie fristgemäß klagen, wenn Sie es nicht bei der Ablehnung belassen wollen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheids. Das Absenden dieses neuen Arguments ändert nichts an der Frist.
Unser Argument ist zwar, dass der Festsetzungsbescheid nicht existent oder nichtig ist, es ist aber nicht garantiert, dass das Gericht das auch so sehen wird. Darum kann man sich darauf nicht verlassen und sollte sicherheitshalber klagen.
Ich befinde mich im Klageverfahren. Was muss ich da machen?
Im Klageverfahren ist das einfach ein zusätzliches Argument. Wenn Sie schon eine eine Klagebegründung verfasst haben, reichen Sie das Schreiben einfach noch zusätzlich an das Gericht. Wenn Sie die Klage noch gar nicht begründet haben, ist das Ihr erstes Argument. Alle weiteren Argumente (z.B. Zweitwohnung, Befreiungsgründe etc.) können Sie natürlich zusätzlich noch ausführen.
Im Klageverfahren ist der Adressat auf jeden Fall das Gericht, nicht die Rundfunkanstalt direkt.
Ich habe die Klagefrist schon versäumt. Lässt sich da noch etwas machen?
Zunächst einmal ist das nicht unbedingt der Fall. Möglicherweise hat die Klagefrist mangels ordnungsgemäßer Zustellung noch nicht begonnen.
Zum anderen ist das aber auch nicht unbedingt relevant, wenn man davon ausgeht, dass der Festsetzungsbescheid nicht existent oder nichtig ist. In dem Fall wäre das nur eine Klage auf Feststellung, dass diese Fehler vorliegen. Dafür gibt es aber gar keine Frist, sodass die Frist auch nicht abgelaufen sein kann.
Ich befinde mich im Vollstreckungsverfahren. Hat das da noch eine Bedeutung?
Ja. Der Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, der gerade vollstreckt werden soll. Wenn dieser Titel aber nicht existent oder nichtig ist, dann gibt es auch nichts zu vollstrecken.
Schicken Sie das Schreiben in diesem Fall an die Vollstreckungsbehörde (je nach Bundesland Gerichtsvollzieher, Stadtkasse oder Finanzamt) und teilen Sie denen als Einleitung Ihres Schreibens mit, dass ein vollstreckbarer Titel nicht vorliegt. Danach folgt dann der Text.
Als abschließende Anregung können Sie ihn dann noch bitten, die Vollstreckungssache doch zur weiteren Klärung an die Rundfunkanstalt zurückzugeben.
Ich habe einen Termin zur Vermögensauskunft. Muss ich da trotzdem hingehen, wenn ich das Schreiben schicke?
Solange die Vollstreckungsbehörde den Termin nicht absagt, bleibt er bestehen. Wenn Sie nicht hingehen, kann das die „ganz normalen“ negativen Folgen haben (Eintrag ins Schuldnerregister, Haftbefehl).
Dies hinterher auf dem Rechtsweg klären zu lassen, ist risikoreich.
Ist es garantiert, dass wir damit Erfolg haben werden?
Nein. Das ist nur ein zusätzliches Argument, das juristisch tragfähig ist, aber für das es keine Garantie gibt, dass die Gerichte das genauso sehen werden. Eine dauerhafte Lösung ist es auch nicht, da bereits an Gesetzesänderungen gearbeitet wird. Jedenfalls sorgt es für etwas Sand im Getriebe des staatlichen Rundfunks.
Herr Rechtsanwalt Hummel, haben Sie diesen Einwand der Nicht-Verwaltungsakts aufgrund Ihrer eigenen juristischen Genialität bemerkt und sich damit ganz alleine für alle Zeiten um die GEZ-Gegner verdient gemacht?
Nein. Der Dank gebührt in erster Linie der wunderbaren Seite GEZ-Boykott, auf der viele engagierte Menschen zusammenarbeiten und die immer wieder gute Argumente erarbeiten, um den gerade erwähnten Sand ins Getriebe zu streuen.