Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag, RStV) beinhaltet die Grundregelungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
- Auftrag und Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- Programmgestaltung
- Werbung
- kommerzielle Tätigkeiten
- Teleshopping-Verbot
- Versorgungsauftrag
Hinzu kommen einige allgemeine Vorschriften für alle (auch private) Sender:
- Übertragungsrechte für besondere Ereignisse
- Werbung, Sponsoring und Gewinnspiele
- Informationspflichten
- Aufteilung von Übertragungskapazitäten
- Grundregelungen für Telemedien
Schließlich werden auch noch Regelungen nur für Privatsender getroffen:
- Zulassungsverfahren
- Meinungsvielfalt
- Medienaufsicht