Was steht im Rundfunkstaatsvertrag (RStV)?

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag, RStV) beinhaltet die Grundregelungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

  • Auftrag und Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  • Programmgestaltung
  • Werbung
  • kommerzielle Tätigkeiten
  • Teleshopping-Verbot
  • Versorgungsauftrag

Hinzu kommen einige allgemeine Vorschriften für alle (auch private) Sender:

  • Übertragungsrechte für besondere Ereignisse
  • Werbung, Sponsoring und Gewinnspiele
  • Informationspflichten
  • Aufteilung von Übertragungskapazitäten
  • Grundregelungen für Telemedien

Schließlich werden auch noch Regelungen nur für Privatsender getroffen:

  • Zulassungsverfahren
  • Meinungsvielfalt
  • Medienaufsicht
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