Was steht im ZDF-Staatsvertrag?

Der ZDF-Staatsvertrag richtet die gleichnamige Anstalt des öffentlichen Rechts ein und regelt deren innere Verhältnisse. Hierzu gehören insbesondere

  • die Definition des Programmauftrags,
  • der Datenschutz,
  • die Organe des ZDF,
  • die Haushaltswirtschaft und
  • die Rechtsaufsicht.
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