Bereits seit Längerem nehme ich als Rechtsanwalt keine Mandate aus dem Bereich des Rundfunkbeitrags mehr an. Lediglich ein älteres Mandat, in dem wohl tatsächlich sachlich falsche Bescheide ergangen sind, habe ich noch laufen.
Der Grund dafür ist zum einen, dass ich mich mittlerweile auf Verfassungsbeschwerden spezialisiert habe. Mandate aus dem Zivil- oder Strafrecht nehme ich jetzt nicht mehr an, aus dem Verwaltungsrecht nur noch solche aus dem Kommunalverfassungsrecht sowie Normenkontrollen an.
Zum anderen ist für meine Tätigkeit das Interesse des Mandanten das Wichtigste. Dazu gehört auch, dass ich Mandate nur übernehme, wenn ich davon ausgehen kann, dass der Mandant für sein Geld auch wenigstens die Chance auf einen Erfolg bekommt.
Diese Chance sehe ich momentan einfach nicht. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Staatsrundfunks und seiner zwangsweisen Finanzierung über Beiträge geklärt. Ich maße mir nicht an, dass ich irgendein Argument aus dem Hut zaubern kann, das bislang komplett übersehen wurde und jedes Gericht sofort überzeugt, die stehende Rechtsprechung über den Haufen zu werfen.
In gerichtlichen Verfahren bin ich zudem an die gesetzlichen Vergütungsvorschriften gebunden, kann also nicht aus Sympathie billiger oder gratis arbeiten. Und dafür, ein aussichtsloses Verfahren zu betreiben, möchte ich Mandanten kein Geld abnehmen.