Die Brief-Zurück-Methode

GEZ-Briefe einfach zurück in den Briefkasten?
GEZ-Briefe einfach zurück in den Briefkasten?
In verschiedenen GEZ-Facebook-Gruppen hört man immer wieder die Behauptung, jemand habe die GEZ bezwungen, indem er einfach alle Briefe des Beitragsservice oder der Rundfunkanstalt zurückgeschickt habe. Teilweise wird noch betont, man dürfe den Brief dafür nicht öffnen, man solle den Empfänger durchstreichen, per Hand „Zurück!“ draufschreiben, einen speziellen Aufkleber verwenden o.ä.

Ergebnis dessen sei dann, dass man seit (vielen) Jahren keinen Rundfunkbeitrag zahlen müsse und es auch keine Vollstreckungsversuche oder andere negative Konsequenzen gäbe. Manche behaupten auch noch, die Kontaktaufnahmen seitens des Beitragsservices hätten irgendwann aufgehört. Beweisen konnte das bisher noch niemand, was freilich auch in der Natur der Sache liegt, denn dass etwas nicht passiert, kann man natürlich nicht belegen.

Unterstellen wir aber, dass es tatsächlich Fälle gibt, in denen die Rundfunkanstalten auf ihre Ansprüche verzichten, wenn sie merken, dass die Briefe zurückkommen.

Ganz trocken juristisch muss man sagen, dass diese Methode nicht den Zugang verhindert. Wer einen Brief im Briefkasten hat, in dessen Machtbereich ist er gelangt. Das reicht für den Zugang. Ob ich den Brief danach lese, auswendig lerne, ungeöffnet verbrenne, aufesse oder zurückschicke, ist dann unerheblich. Es wäre ja auch seltsam, wenn der Empfänger den Erhalt eines Schreibens und die damit vom Absender gewollten Rechtsfolgen so einfach torpedieren könnte.

Und dann muss man leider auch feststellen, dass immer wieder Personen in den gleichen Gruppen aufschlagen, die aufgrund solcher Ratschläge genau diese Methode praktiziert haben – allerdings mit weniger Erfolg.

Plötzlich kam nämlich ein Brief des Gerichtsvollziehers, des Finanzamts oder der Stadtverwaltung. Dieser wurde dann nicht mehr so souverän ungelesen zurückgeschickt, weil dem Adressaten wohl etwas mulmig wurde. Nun sollte es an die Vollstreckung gehen. Denn die ganzen Briefe wurden seitens des Beitragsservice als zugegangen behandelt. Damit begann bspw. auch die Frist für den Widerspruch gegen Festsetzungsbescheide. Nachdem diese vorbei war und nicht genutzt wurde (weil der Empfänger den Bescheid ja nicht einmal gelesen hatte), stand einer rechtssicheren Vollstreckung nichts mehr im Weg. Mit der Vollstreckungsbehörde über das Zurückschicken von Briefen zu diskutieren, ist in dieser Situation relativ aussichtslos.

Daher ist dieser Tipp, auch rein praktisch gedacht, sicher nicht allgemeingültig. Es gibt einfach zahlreiche Gegenbeispiele, in denen das eben nicht funktioniert hat.

Es muss einfach jeder selber wissen, wie er gegen die Rundfunkbeiträge vorgeht. Aber Musterlösungen, todsichere Tricks oder Zaubersprüche gibt es einfach nicht.

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