Wann verjährt der Rundfunkbeitrag?

time-2980690_1920Das kann man schwer sagen. Jedenfalls sollte man sich auf die Verjährung nicht zu sehr verlassen und nicht davon ausgehen, dass länger zurückliegende Beiträge sicher nicht mehr eingefordert werden können.

Rundfunkrecht verweist auf Zivilrecht

Grundsätzlich verweist § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf die Regelungen des Zivilrechts:

Die Verjährung der Beitragsforderung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

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GEZ-Barzahlung: BVerwG legt Verfahren dem EuGH vor

money-1439125_1920Laut den Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten ist eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags nicht vorgesehen. Bezahlt werden kann nur per Lastschrift bzw. Überweisung.

Hiergegen hat ein Beitragspflichtiger geklagt und zunächst verloren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache nun anders beurteilt und vor allem aus europarechtlichen Gesichtspunkten Zweifel angemeldet. Die endgültige Entscheidung soll aber der Europäische Gerichtshof fällen.

In erster Linie wird es um die Frage gehen, ob öffentliche Stellen EU-rechtlich dazu verpflichtet sind, Bargeld anzunehmen.

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Inflationsausgleich für den Rundfunkbeitrag?

credit-squeeze-522549_1920Der Rundfunkbeitrag wird bislang so festgelegt, dass die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) alle zwei Jahre die notwendige Finanzierung des staatlichen Rundfunks überprüft. Anhand dessen wird dann eine Empfehlung an die Landesparlamente übermittelt, wie hoch der Beitrag für den einzelnen Bürger künftig sein soll. Die Höhe wird dann meist für vier Jahre in den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag aufgenommen und durch Zustimmung der Landesparlamente zum Gesetz.

Nun ist eine neue Methode im Gespräch: Im Rahmen einer sogenannten Vollindexierung soll keine Ermittlung des Finanzbedarfs mehr erfolgen, sondern stattdessen der Beitrag automatisch in gewissem Abstand um die Inflationsrate steigen.

Ob das rechtlich zulässig wäre, wird bereits diskutiert. Rein praktisch hielte ich diese Festlegung aber aus mehreren Gründen für falsch.

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Hilft ein P-Konto gegen GEZ-Vollstreckungen?

piggy-2889044_1920Nicht vollständig.

Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist ein normales Girokonto, in das die Pfändungsfreibeitrage automatisch integriert und bei einer Kontopfändung berücksichtigt werden. Wird ein P-Konto (z.B. wegen einer Rundfunkbeitragsschuld) gepfändet, wird nicht das gesamte Geld darauf gesperrt und später an den Gläubiger abgeführt, sondern es verbleibt der pfändungsfreie Betrag, der ein Existenzminimum sichern soll.

Dieser Freibetrag erhöht sich jedes Jahr und liegt derzeit bei:

  • 1139,99 Euro für die erste Person
  • 430 Euro für die zweite Person
  • 230 Euro für jede weitere Person

Außerdem können weitere außergewöhnliche Belastungen durch das Vollstreckungsgericht anerkannt werden und so den Freibetrag zusätzlich erhöhen.

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Worauf werden Zahlungen zuerst angerechnet?

money-1439125_1920Wenn mehrere verschiedene Schulden – z.B. schon mehrere Hauptschulden und daneben auch noch Kosten, Gebühren, Zinsen usw – bestehen, stellt sich die Frage, worauf erfolgte Zahlungen angerechnet werden.

Auch, wenn es mathematisch zunächst egal zu sein scheint, kann es juristisch durchaus Unterschiede geben: Möglicherweise werden verschiedene Posten unterschiedlich verzinst – auf Zinsen selbst sind keine Zinseszinsen zu bezahlen. Der Schuldner wird auf eine Forderung, die bald verjähren könnte, eher nicht zahlen wollen.

Zahlt man – freiwillig oder gezwungenermaßen – an die GEZ, stellt sich die Frage, ob das nun zunächst auf den Beitrag oder vielmehr auf Säumniszuschläge oder andere Kosten anzurechnen ist. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt hierauf keine Antwort. Dafür muss man in die Beitragssatzungen schauen, die alle Rundfunkanstalten mit identischem Wortlaut erlassen haben.

§ 13 dieser Beitragssatzungen lautet:

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Schließe ich einen Vertrag mit der GEZ, wenn ich…?

business-3167295_1920Nein.

Es besteht häufig die Befürchtung, man würde einen Vertrag mit dem Beitragsservice („GEZ“) oder mit den Landesrundfunkanstalten schließen, wenn man bezahlt, auf Schreiben antwortet, Widerspruch einlegt, eine Beitragsbefreiung beantragt oder sonst irgendein Lebenszeichen von sich gibt. Das ist aber nicht der Fall.

Ein Vertragsschluss kommt – im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht – durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Man ist sich einig, eine vertragliche Bindung eingehen zu wollen. Der Inhalt eines Vertrages sind irgendwelche Rechte, Pflichten oder Leistungen.

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Vier unangenehme Fragen

question-mark-1829459_1920Auf giga.de stellt der dortige Autor „ein paar unangenehme Fragen“ an die Gegner des staatlichen Rundfunksystems. Er geht zwar gleich davon aus, dass sich solche Personen „wahrscheinlich nicht mehr mit Argumenten zum Nachdenken oder Umdenken bewegen“ lassen. Ich erlaube mir aber trotzdem, diese Fragen zu beantworten.

Du liebst deine Heimat und die Region in der du aufgewachsen bist. Leider gehen Tradition und Brauchtum immer mehr verloren. Also schreibst du dem kalifornischen Headquarter eines US-Streaminganbieters, dass er bitte eine Doku-Reihe über deine geliebte Heimat produzieren soll. Wie wird seine Antwort darauf lauten?

Die Prämisse ist schon einmal richtig. Ich bin überzeugter Bayer und ja, ich liebe meine Heimat. Ich sehe es tatsächlich kritisch, dass Tradition und Brauchtum verloren gehen. Zugleich sehe ich aber nicht, dass diese nur mit staatlichem Fernsehen gerettet werden können.

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Warum gibt es den Beitragsservice?

tax-consultant-1249530_1920Der Beitragsservice ist, wie im letzten Beitrag (Was ist der Beitragsservice?) ausgeführt wurde, nur eine Art Handlanger der Rundfunkanstalten für die Erhebung der Rundfunkbeiträge und handelt in deren Auftrag und für deren Rechnung, aber nicht für sich selbst.

Aber warum gibt es diesen Beitragsservice denn nun überhaupt? Warum machen das die Rundfunkanstalten nicht selbst durch eigene Abteilungen?

Vordergründig dürfte es um Effizienz gehen: Die Erhebung und Abwicklung der Beitragspflicht ist eine Aufgabe, die sich für jede Rundfunkanstalt in gleicher Weise stellt. Ob nun der NDR oder der SWR Beitragsbescheide verschickt, Widersprüche bearbeitet und vermeintliche Forderungen vollstreckt, ist in der Sache relativ egal. Darum kann man diese Vorgänge auch bündeln und einer zentralen Stelle übertragen.

Relevant ist mit Sicherheit aber auch eine PR-Überlegung:

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