Nein.
Es besteht häufig die Befürchtung, man würde einen Vertrag mit dem Beitragsservice („GEZ“) oder mit den Landesrundfunkanstalten schließen, wenn man bezahlt, auf Schreiben antwortet, Widerspruch einlegt, eine Beitragsbefreiung beantragt oder sonst irgendein Lebenszeichen von sich gibt. Das ist aber nicht der Fall.
Ein Vertragsschluss kommt – im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht – durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Man ist sich einig, eine vertragliche Bindung eingehen zu wollen. Der Inhalt eines Vertrages sind irgendwelche Rechte, Pflichten oder Leistungen.
„Schließe ich einen Vertrag mit der GEZ, wenn ich…?“ weiterlesen
Viel ist in den letzten Tagen über das „Framing-Gutachten“ geschrieben worden, mit dem sich der Staatsrundfunk einen politisch korrekten Sprachgebrauch konstruieren will.
Der Beitragsservice ist, wie im letzten Beitrag (
Viele Mythen kreisen rund um den Beitragsservice, der ja die Instanz ist, mit der man als Beitragspflichtiger am meisten zu tun hat. Besonders viel Service bietet dieser euphemistisch benannte Service freilich nicht an – er will einfach unser Geld. Was ist denn nun dieser ominöse Beitragsservice?
Die öffentlich-rechtlichen Staatssender bieten uns mediale Grundversorgung. Dafür sind sie nach den Rundfunkstaatsverträgen da und das soll auch verfassungsrechtlich geschützt sein. Was alles zu dieser ominösen Grundversorgung gehört, zeigt dieses Beispiel wunderbar: