Was steht im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?

Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV) regelt den Jugendschutz in Fernsehen, Radio und Internet. Er gehört insofern nicht zu den unmittelbaren Rundfunkstaatsverträgen, da er für alle, auch private Anbieter gilt.

Er regelt unter anderem,

  • welche Angebote unzulässig sind,
  • wie die Altersfreigaben festgelegt werden,
  • welche Werbeverbote einzuhalten sind,
  • zu welchen Sendezeiten welche Filme laufen dürfen,
  • Kennzeichnungspflichten und
  • die Freiwillige Selbstkontrolle.

Hinzu kommen noch Straf- und Bußgeldbestimmung für Verstöße.

Was steht im Deutschlandradio-Staatsvertrag?

Der Deutschlandradio-Staatsvertrag richtet die „gemeinnützige rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen Deutschlandradio“ ein und regelt deren innere Verhältnisse. Im Übrigen regelt er grob die Programmgestaltung der verschiedenen Hörfunkprogramme des Deutschlandradios.

Er ist dabei dem ZDF-Staatsvertrag nachgebildet und weitgehend mit diesem identisch.

Was steht im ZDF-Staatsvertrag?

Der ZDF-Staatsvertrag richtet die gleichnamige Anstalt des öffentlichen Rechts ein und regelt deren innere Verhältnisse. Hierzu gehören insbesondere

  • die Definition des Programmauftrags,
  • der Datenschutz,
  • die Organe des ZDF,
  • die Haushaltswirtschaft und
  • die Rechtsaufsicht.

Was steht im ARD-Staatsvertrag?

Der ARD-Staatsvertrag regelt die inneren Verhältnisse der ARD-Rundfunksender, insbesondere ihr Verhältnis zum ZDF, die Organe der ARD und das Recht der Gegendarstellung in Gemeinschaftsprogrammen.

Mit nur neun Paragraphen ist er äußerst überschaubar.

Was steht im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag?

Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag legt nicht – wie man meinen könnte – die Beitragspflicht fest. Dies steht vielmehr im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wird dagegen festgelegt, wie die „Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) zusammengesetzt ist und wie sie arbeitet. Insbesondere wird aus dem von ihr ermittelten Finanzbedarf der Rundfunkbeitrag errechnet.

Hinzu kommen dann noch interne Maßnahmen wie die Zuweisung der Beiträge an die einzelnen Rundfunkanstalten und der Finanzausgleich zwischen diesen.

Was steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt den Rundfunkbeitrag für Privatleute und Gewerbetreibende. Dabei umfasst er folgende Detailvorschriften:

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich (§§ 2 bis 4), insb.
    • Erhebung von nur einem Wohnungsinhaber (§ 2)
    • Definition der Wohnung (§ 3)
    • Ermäßigungen und Befreiungen (§ 4)
  • Rundfunkbeitrag im nicht privaten Beeich (§§ 5 und 6), insb.
    • Erhebung pro Betriebsstätte nach Beschäftigtenzahl (§ 5)
    • Definition der Betriebsstätte und Berechnung der Beschäftigtenzahl (§ 6)
  • Verfahrensvorschriften (§§ 7 bis 11)
    • Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung (§ 7)
    • Anzeigepflicht (§ 8)
    • Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung (§ 9)
    • Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung (§ 10)
    • Verwendung personenbezogener Daten (§ 11)
  • Schlussvorschriften (§§ 12 bis 15)
    • Ordnungswidrigkeiten (§ 12)
    • Revision zum Bundesverwaltungsgericht (§ 13)
    • Übergangsbestimmungen (§ 14)
    • Vertragsdauer, Kündigung (§ 15)

Was steht im Rundfunkstaatsvertrag (RStV)?

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag, RStV) beinhaltet die Grundregelungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

  • Auftrag und Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  • Programmgestaltung
  • Werbung
  • kommerzielle Tätigkeiten
  • Teleshopping-Verbot
  • Versorgungsauftrag

Hinzu kommen einige allgemeine Vorschriften für alle (auch private) Sender:

  • Übertragungsrechte für besondere Ereignisse
  • Werbung, Sponsoring und Gewinnspiele
  • Informationspflichten
  • Aufteilung von Übertragungskapazitäten
  • Grundregelungen für Telemedien

Schließlich werden auch noch Regelungen nur für Privatsender getroffen:

  • Zulassungsverfahren
  • Meinungsvielfalt
  • Medienaufsicht

Welche Rundfunkstaatsverträge gibt es?

Die Rundfunkstaatsverträge zwischen den Ländern umfassen folgende Einzelverträge:

  • Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, kurz: Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
  • Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
  • ARD-Staatsvertrag
  • ZDF-Staatsvertrag
  • Deutschlandradio-Staatsvertrag
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag