Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV) regelt den Jugendschutz in Fernsehen, Radio und Internet. Er gehört insofern nicht zu den unmittelbaren Rundfunkstaatsverträgen, da er für alle, auch private Anbieter gilt.
Er regelt unter anderem,
- welche Angebote unzulässig sind,
- wie die Altersfreigaben festgelegt werden,
- welche Werbeverbote einzuhalten sind,
- zu welchen Sendezeiten welche Filme laufen dürfen,
- Kennzeichnungspflichten und
- die Freiwillige Selbstkontrolle.
Hinzu kommen noch Straf- und Bußgeldbestimmung für Verstöße.