Bereits seit Längerem nehme ich als Rechtsanwalt keine Mandate aus dem Bereich des Rundfunkbeitrags mehr an. Lediglich ein älteres Mandat, in dem wohl tatsächlich sachlich falsche Bescheide ergangen sind, habe ich noch laufen.
Der Grund dafür ist zum einen, dass ich mich mittlerweile auf Verfassungsbeschwerden spezialisiert habe. Mandate aus dem Zivil- oder Strafrecht nehme ich jetzt nicht mehr an, aus dem Verwaltungsrecht nur noch solche aus dem Kommunalverfassungsrecht sowie Normenkontrollen an.
Zum anderen ist für meine Tätigkeit das Interesse des Mandanten das Wichtigste. Dazu gehört auch, dass ich Mandate nur übernehme, wenn ich davon ausgehen kann, dass der Mandant für sein Geld auch wenigstens die Chance auf einen Erfolg bekommt.
Diese Chance sehe ich momentan einfach nicht. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Staatsrundfunks und seiner zwangsweisen Finanzierung über Beiträge geklärt. Ich maße mir nicht an, dass ich irgendein Argument aus dem Hut zaubern kann, das bislang komplett übersehen wurde und jedes Gericht sofort überzeugt, die stehende Rechtsprechung über den Haufen zu werfen.
In gerichtlichen Verfahren bin ich zudem an die gesetzlichen Vergütungsvorschriften gebunden, kann also nicht aus Sympathie billiger oder gratis arbeiten. Und dafür, ein aussichtsloses Verfahren zu betreiben, möchte ich Mandanten kein Geld abnehmen.
Diese Hinweise beziehen sich auf das Argument des Nicht-Verwaltungsakts. Schauen Sie sich bitte auch die übrigen Seiten dazu an, sonst ist vieles hier kaum verständlich:
Es hat sich mittlerweile eine neue Argumentation gegen Festsetzungsbescheide ergeben, die den vollautomatischen, rein maschinellen Erlass dieser Bescheide angreift. Hintergrund ist, verkürzt gesagt, dass eine behördliche Entscheidung immer nur von einem „echten Menschen“ verfügt werden darf. Beim Beitragsservice werden aber sämtliche Bescheide vollautomatisch von einem Computer aus dem Bestand einer Datenbank erstellt, ohne dass irgendeine Person eine Sachentscheidung trifft.
Seit der Umstellung auf das neue System der Rundfunkbeiträge muss (wenn überhaupt) nur noch ein Beitrag pro Wohnung bezahlt werden. Dieser ist unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte und der Zahl der Bewohner.
(Da es sich um ein sehr aktuelles Gesetzgebungsvorhaben handelt, können sich immer wieder neue Informationen ergeben, die dann in diesen Artikel eingebaut werden.)
Häufig wird GEZ-„Schuldnern“ die Erzwingungshaft angedroht, wenn sie die Vermögensauskunft (früher eidesstaatliche Versicherung, noch früher Offenbarungseid) nicht abgeben wollen. Ab und zu wird das dann auch tatsächlich umgesetzt. Nun gibt es Stimmen, die das als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention ansehen.