Wenn mehrere verschiedene Schulden – z.B. schon mehrere Hauptschulden und daneben auch noch Kosten, Gebühren, Zinsen usw – bestehen, stellt sich die Frage, worauf erfolgte Zahlungen angerechnet werden.
Auch, wenn es mathematisch zunächst egal zu sein scheint, kann es juristisch durchaus Unterschiede geben: Möglicherweise werden verschiedene Posten unterschiedlich verzinst – auf Zinsen selbst sind keine Zinseszinsen zu bezahlen. Der Schuldner wird auf eine Forderung, die bald verjähren könnte, eher nicht zahlen wollen.
Zahlt man – freiwillig oder gezwungenermaßen – an die GEZ, stellt sich die Frage, ob das nun zunächst auf den Beitrag oder vielmehr auf Säumniszuschläge oder andere Kosten anzurechnen ist. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt hierauf keine Antwort. Dafür muss man in die Beitragssatzungen schauen, die alle Rundfunkanstalten mit identischem Wortlaut erlassen haben.
§ 13 dieser Beitragssatzungen lautet:
„Worauf werden Zahlungen zuerst angerechnet?“ weiterlesen